Leitungsverlegungen im Bereich Frankfurter Landstraße 77 (Startbaugrube) und Gunzostraße (Zielbaugrube):

Notwendige Durchführung der Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen, erforderlichenfalls auch nachts


Im Bereich des Gunzoplatzes, zwischen der Frankfurter Landstraße 77 und der Gunzostraße, wird eine unterirdische Rohrleitung im sogenannten Rohrvortriebsverfahren hergestellt. Die Arbeiten erfolgen über eine Strecke von ca. 35 Metern.

Bei dem Verfahren werden Rohre mithilfe eines unterirdisch arbeitenden Bohrkopfes schrittweise in den Boden gepresst. Die Arbeiten finden überwiegend unterirdisch statt. Lediglich im Bereich der Startgrube an der Frankfurter Landstraße 77 werden Maschinen und Geräte betrieben.

 

Zum Einsatz kommen unter anderem:

  • ein Bohrgerät mit Hydraulikaggregat zum Vortrieb der Rohre
  • eine Separationsanlage zur Aufbereitung des Bohrschlamms
  • ein Bagger (Typ Liebherr 920) zum Einheben der Rohre in die Baugrube

Die lärmintensiven Tätigkeiten, wie das Einheben der Rohre, erfolgen nur kurzzeitig (maximal zweimal pro Schicht für wenige Minuten).

Der Rohrvortrieb erfordert einen kontinuierlichen Betrieb. Während der Arbeiten wird eine Bentonit-Wasser-Suspension eingesetzt, die den Boden stabilisiert und die Reibung zwischen Rohr und Erdreich reduziert.

Bei längeren Unterbrechungen verliert diese Suspension ihre Wirkung. Dies kann dazu führen, dass der Boden sich setzt oder instabil wird und der Rohrvortrieb nicht mehr fortgesetzt werden kann. Da sich die Maßnahme in einem sensiblen Bereich (unter anderem unter Verkehrswegen und in der Nähe von Wohnbebauung) befindet, ist ein weitestgehender durchgehender Betrieb aus Sicherheitsgründen zwingend erforderlich.


Die Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und ggf. auch nachts sind im Vorfeld bei der Unteren Immissionsschutzbehörde beantragt und von dort genehmigt.

 

Wann wird gearbeitet?
21.09.2026 bis 25.09.2026 jeweils von 07:00 – 20:00 Uhr


Falls es technisch notwendig ist, kann auch nachts gearbeitet werden:
21.09.2026 bis 25.09.2026 jeweils von 20:00 – 07:00 Uhr

 

Lärm- und Erschütterungsschutz


Wo gebaut wird, lässt sich Lärm leider nicht vollständig vermeiden. Wir tun jedoch alles, um ihn so gering wie möglich zu halten.

  • Alle Arbeiten erfolgen unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zum Lärm- und Erschütterungsschutz.
  • Wo erforderlich, werden temporäre Lärmschutzwände errichtet, um die Belastung weiter zu reduzieren.

 

Kontakt Lärmschutzbeauftragter:

Telefon: 0175 / 184 78 95
Mail: geophysik@cdmsmith.com

 

Kontakt SBHG:

Telefon: 0151 / 176 01 694
Betriebszeiten: Montag bis Freitag von 9:00 bis 18:00 Uhr
Mail: kontakt@sbhg.de

 

Wir bitten um Ihr Verständnis für die mit den Bauarbeiten verbundenen Einschränkungen und danken Ihnen herzlich für Ihre Geduld und Unterstützung bei diesem zukunftsweisenden Projekt.