Vorbereitungsmaßnahmen für die U2-Verlängerung: Rodungsarbeiten am 14. Februar in der Quirinstraße

Die Vorbereitungsmaßnahmen für die U2-Verlängerung schreiten planmäßig voran. Im Rahmen der erforderlichen Baufeldfreimachung werden am kommenden Samstag, 14. Februar 2026, in der Quirinstraße gegenüber den Hausnummern 25 bis 31 Rodungsarbeiten durchgeführt. Grundlage hierfür ist die verkehrsbehördliche Genehmigung der Stadt Bad Homburg.

Die Maßnahme ist ein wichtiger operativer Schritt, um die nächsten Bauphasen effizient und termingerecht vorzubereiten.

 

Wann finden die Arbeiten statt?


Datum: Samstag, 14. Februar 2026

Uhrzeit: 08:00 bis 17:00 Uhr

Ort: Quirinstraße, Höhe Hausnummern 25 bis 31

Anlass: Gehölzschnitt und Gehölzfällung im Zuge der Baufeldfreimachung

 

Die Arbeiten werden innerhalb des genehmigten Zeitfensters abgeschlossen.

 

Wie laufen die Rodungsarbeiten ab?

Die Rodung erfolgt mit einem speziellen Teleskoparmbagger. Dieser nimmt die Gehölze und Bäume stückweise von oben nach unten zurück. Dieses Verfahren gewährleistet:

 

  • eine kontrollierte und sichere Arbeitsweise,
  • den Schutz angrenzender Flächen und Gebäude,
  • eine Minimierung von Risiken für Beschäftigte und Passanten.

Durch das schrittweise Vorgehen wird eine hohe Arbeitssicherheit bei gleichzeitig effizientem Bauablauf sichergestellt.

 

Welche Auswirkungen gibt es auf Verkehr und Öffentlichkeit?

Während der Arbeiten kommt es zu temporären Einschränkungen im Bereich der Quirinstraße:

  • Halbseitige Sperrung der Fahrbahn
  • Eingeschränkte Nutzung des Gehwegs
  • Verkehrsführung über eine mobile Bauampel

Der Verkehr wird einspurig an der Arbeitsstelle vorbeigeführt. Fußgängerinnen und Fußgänger können den Bereich weiterhin passieren, müssen jedoch mit kurzen Wartezeiten rechnen.

Die Verkehrsführung wird entsprechend den geltenden Sicherungsrichtlinien eingerichtet und überwacht.

 

Was bedeutet das für Anwohnerinnen und Anwohner?

Für Anwohnende und Passanten kann es am Samstag zeitweise zu:

  • verlängerten Fahrzeiten,
  • kurzen Wartephasen,
  • erhöhtem Baustellenverkehr und Geräuschentwicklung

kommen.

 

Die SBHG bittet um Verständnis für diese unvermeidbaren Einschränkungen. Sie dienen der strukturierten Vorbereitung der weiteren Bauphasen und damit dem zügigen Fortschritt des Gesamtprojekts.